Kompromiss bei LTE-Drosselung: Telekom gewährt kostenloses Zusatzvolumen

Um einer Klage durch die Verbraucherzentrale Sachsen zu entgehen, hat die Telekom im Streit um die Drosselung von Call & Surf Comfort via Funk-Tarifen einen Kompromiss vorgeschlagen. Bestandskunden, die bis Anfang Dezember einen der Tarife gebucht haben, sollen kostenloses Zusatzvolumen bekommen. Von der Drosselung will man ansonsten aber nicht abrücken.

Kostenloses Zusatzvolumen per SpeedOn-Option

Hat ein Kunde seinen Vertrag vor dem 5. Dezember 2013 abgeschlossen, soll die Drosselung aber zumindest etwas von ihrem Schrecken verlieren. Die Telekom hat mit der Verbraucherzentrale abgesprochen, eben diesen Kunden drei kostenlose SpeedOn-Pakete zur Verfügung zu stellen. Werden diese in Anspruch genommen, wird das verfügbare ungedrosselte Volumen um 10 GB aufgestockt. Kunden, die nach dem Stichtag zu einem Call & Surf Comfort via Funk-Tarif gegriffen haben, müssen dafür regulär 14,95 Euro zahlen.

Um dem von der Verbraucherzentrale erhobenen Vorwurf falscher Versprechungen aus dem Weg zu gehen, hat die Telekom außerdem zugestimmt, die Volumengrenze und Drosselung in den Tarifen klarer darzustellen. Seither findet sich auf der Homepage ein gut sichtbarer Hinweis darauf. Zuvor hatte die Telekom nach Ansicht der Verbraucherschützer den Eindruck erweckt, mit ihren LTE-Anschlüssen einen DSL-gleichwertiges Angebot zu machen, bei dem der Kunde dauerhaft schnelles Internet nutzen kann. Dies ist aufgrund der Drosselungsklausel aber nicht der Fall.

Drosselung: Gesetzgeber soll nachbessern

An der Drosselung selbst hat die Telekom nicht gerüttelt. Überschreiten Nutzer die Volumengrenze, sinkt die verfügbare Bandbreite auch weiterhin auf 384 kBit/s. Diese Geschwindigkeit hatten die sächsischen Verbraucherschützer als „vorzeitlich“ und „Schneckentempo“ charakterisiert. Um diese Grenze noch einmal überprüfen zu können, hat sich die Telekom in Gesprächen mit der Verbraucherzentrale Bedenkzeit ausgebeten. Dort will man nun trotzdem nicht mehr klagen, da man vermutet, dass im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen keine Verbesserung für die Kunden zu erreichen ist. Die Verbraucherschützer haben deshalb angekündigt, sich direkt an den Gesetzgeber wenden und dort für ihr Anliegen werben zu wollen.

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